Zuzahlung zum Dienstwagen ist steuerlich absetzbar

Zuzahlung für die Nutzung eines Dienstwagens (FG)

Die vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber gezahlte Zuzahlung für die Nutzung eines Dienstwagens, die über dem nach der Fahrtenbuchmethode ermittelten privaten Nutzungswert liegt, ist in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzuziehen. Dies hat der 5. Senat des FG Baden-Württemberg entschieden und damit der Ansicht der Finanzverwaltung widersprochen (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 25.2.2014 – 5 K 284/13; Revision zugelassen).