Gute Finanzdienstleister? Gibt es!

Sie suchen „gute Beratung“ zu Vermögen, Absicherung, Krediten etc.?

Sie werden die Feststellung gemacht haben, dass es nicht einfach ist, „gute Berater“ zu finden. Aber wir haben die Lösung – und helfen Ihnen dabei! Das geht in nur drei Schrittendie es aber in sich haben und erfordern, dass Sie selbst mitarbeiten. Wenn Sie im eigenen Interesse diese Schritte mitgehen wollen, können wir Ihnen versprechen: es lohnt sich! Die drei Schritte lauten

  1. Sie lesen diesen Artikel sehr aufmerksam
  2. Wir überlegen gemeinsam, welche Art von Berater Sie eigentlich benötigen.
  3. Sie suchen Ihren Berater aus und nutzen dabei die Fachberatersuche des Berufsverbandes „Bund der Fachberater in Steuern, Recht und Wirtschaft e.V.“
    (siehe untenstehende Grafik „Beratungsablauf im Fachberaterzentrum – von der Frage zur Lösung“)

Steuerberater dürfen „gewerbliche Berater“ nicht empfehlen

Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer dürfen nach dem Gesetz keine Empfehlungen für gewerbliche Berater aussprechen. Verstoßen Sie dagegen, verhalten sie sich gesetzwidrig. Das hat gute Gründe: der Gesetzgeber will sicherstellen, dass der Steuerberater, der Rechtsanwalt und der Wirtschaftsprüfer stets NEUTRAL bleiben und niemals kompromittiert sind. Genau das geschieht aber durch gegenseitige Empfehlung, durch „Vetternwirtschaft“ oder (ganz und gar verboten) durch die Annahme von Provisionen direkt an den Steuerberater oder an mit ihm verbandelte Personen.

Die Lösung ist die „Fachberatersuche“ eines Berufsverbandes

Um für Sie aber immer den richtigen Spezialisten zu finden (nicht nur im Bereich der Finanzdienstleistung, sondern auch Fachanwälte, Praxenberater, Unternehmensberater, Sachverständige etc.), haben wir ein Fachberaterzentrum und einen Berufsverband gegründet, dem derzeit etwa 150 Kanzleien mit insgesamt circa 1.000 Berufsträgern angehören. Der Berufsverband „Bund der Fachberater in Steuern, Recht und Wirtschaft“ betreibt eine Fachberatersuche. Sie werden auf der Suche nach dem richtigen Spezialisten in der in der Fachberatersuche sicher fündig – aber nur, wenn Sie selbst verstehen, welcher Spezialist zu Ihnen und Ihrer konkreten Anfrage passt. Einige wichtige Hinweise hierzu haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt. In der Fachberatersuche finden Sie Fachleute aus dem Bereich Steuern, Recht und Wirtschaft, die zum Teil stark spezialisiert sind. Die jeweilige SPEZIALISIERUNG ist für Sie gut zu erkennen …

  • bei Rechtsanwälten an Fachanwalts-Titeln und Tätigkeitsschwerpunkten
  • bei Steuerberatern an Fachberater-Titeln und Tätigkeitsschwerpunkten
  • bei Finanzdienstleistern an der Zulassung, an besonderen Qualifikationen.

Darüber hinaus können Sie QUALITÄT daran erkennen, ob der gefundene Spezialist das „Qualitätssiegel“ des BUNDES der Fachberater in Steuern, Recht und Wirtschaft e.V. führt bzw. Mitglied in einem regionalen Fachberaterzentrum ist – denn hier sind die Aufnahmekriterien deutlich höher und die Qualität wird durch Berufskollegen und einen Fachbeirat regelmäßig überwacht. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die OBJEKTIVITÄT / NEUTRALITÄT des Beraters. Gerade bei den Finanzdienstleistern ist für Sie von größter Bedeutung, ob der Berater möglicherweise einer Interessenkollision unterliegt. Eine solche kann sich ergeben aus…

  • … der Frage der Vergütung (z.B. Provision; „objektiv“ wäre dagegen Honorar) oder aus
  • … der Marktneutralität (ist der Berater von bestimmten Produktgebern/Versicherungsunternehmen abhängig? Neutral wäre er nur, wenn er am Markt „frei“ das beste Angebot wählen kann)

Wünschen Sie komplett neutralen/objektiven Rat, dann kommen für sie nur Berater in Betracht, die marktneutral und objektiv gegen Honorar beraten. Dies sind …

  • Steuerberater / Rechtsanwälte / Wirtschaftsprüfer (im Finanzbereich: idealerweise mit besonderer Zusatzqualifikation)
  • Versicherungsberater nach § 34e GewO (Gewerbeordnung)
  • Honorarberater nach § 34h GewO (Gewerbeordnung)
  • Vermögensverwalter, wenn und soweit sie als Finanzdienstleistungsinstitute nach § 32 KWG (Kreditwesengesetz) provisionsunabhängig und hinsichtlich ihrer Zielinvestments marktneutral sind.

Vorteil der vorgenannten Berater ist, dass diese keinen Interessenkonflikten unterliegen und keine Zuwendungen bzw. keinen wirtschaftlichen Vorteil von einem Produktgeber/Versicherungsunternehmen erhalten und von diesen auch nicht in anderer Weise abhängig sind. Nachteil hierbei ist, dass das Honorar für die Beratungstätigkeit in jedem Fall anfällt. Auch wenn das Ergebnis der Beratung die Empfehlung ist, „nichts“ zu tun. Wenn Sie hingegen akzeptieren, dass der Berater Provisionen von Produktgebern / Versicherungsunternehmen erhält, dann können Sie in der Regel keine neutrale Beratung  erwarten. Denn ohne Vertragsabschluss verdient der Berater kein Geld – und selten empfiehlt ein Berater ein provisionsfreies Produkt. Die „Masse“ der Berater lebt von Provisionen. Das kann für Sie auch ein Vorteil sein, denn Sie gehen kein wirtschaftliches Risiko ein: wenn Sie kein Produkt kaufen, fallen keine Kosten an. Provisionsabhängige Berater sind …

  • Darlehensvermittler, Immobilien-/Makler, Bauträger oder Baubetreuer nach § 34c GewO
  • Versicherungsvermittler nach §34d GewO
  • Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO
  • (in der Regel) Finanzdienstleistungsinstitute nach § 32 KWG
  • Kreditinstitute nach § 32 KWG

Umso wichtiger ist dann für Sie in der Auswahl das verbleibende Kriterium der „Marktneutralität / Unabhängigkeit“. Ob einer der vorstehenden Berater marktneutral / unabhängig ist, können sie anhand der nachfolgenden Kriterien erkennen…

  • ist der Berater im Auftrag lediglich eines Versicherungsunternehmens/eines Produktgebers je Produktart tätig, handelt es sich in der Regel um einen Ausschließlichkeitsvertreter und es liegt Abhängigkeit vor.
  • ist der Berater im Auftrag mehrerer Versicherungsunternehmen/Produktgeber je Produktart tätig, handelt es sich in der Regel um einen Mehrfachagenten und es liegt eingeschränkte Abhängigkeit vor
  • ist der Berater hingegen im Auftrag und auf Seiten des Kunden tätig, ohne von einem oder mehreren Produktgebern/Versicherungsunternehmen beauftragt zu sein, handelt es sich in der Regel um einen Versicherungs-/Makler und es liegt Unabhängigkeit vor.

Eine weitergehende Erläuterung der oben verwendeten Begriffe Ausschließlichkeitsvertreter, Mehrfachagent und Makler finden Sie nachfolgend: Ausschließlichkeitsvertreter: Ein Ausschließlichkeitsvertreter (z.B. eine Allianz-Agentur, Sparkassen-Filiale) ist im Auftrag eines ganz bestimmten Versicherungsunternehmens / eines ganz bestimmten Produktgebers als Produktvermittler tätig und wird in der Regel aus Abschlussprovisionen bezahlt. Er empfiehlt daher nur, was „sein Institut“ (ggf. im Verbund mit anderen) anbietet. Die konkrete Empfehlung kann gut sein– aber sie ist niemals „marktneutral“. Wenn Sie sich eine Empfehlung wünschen, bei der für Sie das bestmögliche am Markt gesucht wird, sind Sie bei einem Ausschließlichkeitsvertreter nicht an der richtigen Adresse. Wenn Sie hingegen – vielleicht wegen guter Erfahrungen oder aus einem Bauchgefühl heraus – zu genau jenem Produktgeber wollen, ist die Inanspruchnahme eines Ausschließlichkeitsvertreters absolut in Ordnung. Dessen Empfehlungen sollten aber grundsätzlich hinterfragt werden, weil er als Ausschließlichkeitsvertreter nicht neutral, sondern abhängig von seinem Produktgeber ist. Mehrfachagent: Ein Mehrfachagent bietet zwar die Produkte von mehreren Versicherungsunternehmen / Produktgebern je Produktart an. Er ist für den Produktgeber als Vermittler tätig und wird in der Regel aus Abschlussprovisionen bezahlt. Er empfiehlt ausschließlich, was er im Angebot hat. Ein Mehrfachagent ist ebenfalls nicht als marktneutral, sondern als von seinen Produktgebern abhängig anzusehen – zumindest dann, wenn er weniger als 4 Produktgeber je Produktart (z.B. Lebensversicherung, Fonds, …) im Angebot hat. Insofern sollten Sie auch die Empfehlungen des Mehrfachagenten hinterfragen und einen anderen Finanzberater wählen, wenn Ihnen eine vollkommen marktneutrale Beratung wichtig ist. Makler: Ein Makler ist hingegen auf der Basis eines Maklervertrages ausschließlich im Auftrag des Kunden und auf dessen Seite tätig, ohne von einem oder mehreren Produktgebern / Versicherungsunternehmen beauftragt zu sein. Anders als die oben genannten Agenten / Vertreter unterhält der Makler keinen Agenturvertrag mit Produktgebern / Versicherungsunternehmen, sondern hat mit diesen eine Courtagevereinbarung abgeschlossen. Ein Makler kann für seinen Kunden frei Produkte aus dem gesamten Marktangebot auswählen. Er richtet sich dabei nach dem Suchauftrag, den er vom Kunden erhalten hat (geregelt im Maklervertrag) und ist daher als marktneutral und unabhängig einzustufen.

Generell sollte Ihnen aber bewusst sein: gute Beratung ist es wert, dafür Geld auszugeben – und seriöse „kostenlose Beratung“ gibt es in der Regel nicht.

Wenn Sie hierzu Fragen haben oder gerne unsere Unterstützung bei der Suche nach dem richtigen Spezialisten in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren Sie uns – wir hören gerne von Ihnen!

Kurz skizziert der Beratungsablauf im Fachberaterzentrum

BUND-FBZ Beratungsablauf

Beratungsablauf im BUND der Fachberater e.V. / Fachberaterzentrum