Telefonbuch-Eintrag ist kostenlos für Unternehmen (BGH)

Gewerbetreibende haben Anspruch, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Teilnehmerverzeichnis „Das Telefonbuch“ und seiner Internetausgabe „www.dastelefonbuch.de“ eingetragen zu werden (BGH, Urteile v. 17.4.2014 – III ZR 87/13, III ZR 182/13 sowie III ZR 201/13).

Das dürfte analog auch für freiberufliche Unternehmer gelten.

Es dürfte sich also lohnen, einer Kostenforderung mit den oben genannten Urteilen entgegenzutreten. Wenn Sie Rechtsberatung im Einzelfall benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

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