Finanzdienstleister – Urteil zur Rückstellung für Nachbetreuungsaufwand

Zur Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen (BFH)

Steht fest, dass der Steuerpflichtige vertraglich zur weiteren Betreuung der von ihm vermittelten Versicherungsverträge verpflichtet ist und auch tatsächlich entsprechende Nachbetreuungsleistungen erbracht hat, scheitert die Bildung der Rückstellung zwar nicht daran, dass er keine Aufzeichnungen über den Umfang der Betreuungsleistungen vorlegen kann. Da den Steuerpflichtigen aber die Darlegungs- und Beweislast trifft, muss sich die dann vorzunehmende Schätzung des Betreuungsaufwandes im unteren Rahmen bewegen (BFH, Urteil v. 12.12.2013 – X R 25/11; veröffentlicht am 23.4.2014).

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