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Allg. Mandatsbedingungen (RA)

Die von uns im Bereich der Rechtsberatung und Rechtsvertretung allgemein verwendeten Mandatsbedingungen lauten wie folgt:

  1. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen (§ 9 RVG)
  2. Die Haftung des oder der beauftragten Rechtsanwälte wird für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von Euro 1 Mio. für ein Schadensereignis beschränkt. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt die gesetzliche Haftung unberührt.
  3. Der Rechtsanwalt ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet und berechtigt, wenn er einen entsprechenden schriftlichen Auftrag erhalten- und diesen angenommen hat. Über die Zustellung von rechtsmittelfähigen Entscheidungen und deren Inhalt sowie zu wahrende Rechtsmittelfristen unterrichtet der Rechtsanwalt den Mandanten/die Mandantin unverzüglich.
  4. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche der Auftraggebers auf Schadensersatz gegenüber dem Rechtsanwalt beträgt drei Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch drei Jahre nach Beendigung des Auftrags (§ 51 b BRAO).
  5. Die Verpflichtung der Rechtsanwälte zur Aufbewahrung und Herausgabe von Akten erlischt 60 Monate nach Beendigung des Auftrages.
  6. Als Gerichtsstand bei etwaigen Streitigkeiten der Parteien wird Wiesbaden (Deutschland) vereinbart.
 
RECHTLICHES

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